Schröer Facility Services
Winterdienst

Räum- und Streupflicht für Eigentümer: Was Sie zwischen November und März wirklich tun müssen

Jens SchröerVon Jens Schröer7 Min. Lesezeit
Geräumter Gehweg im Winter mit Streusalz

Jedes Jahr das gleiche Spiel: Der erste Schnee fällt, und plötzlich ist die Räumpflicht wieder Thema. Was viele Eigentümer unterschätzen: Die Verantwortung endet nicht an der Grundstücksgrenze – und sie endet auch nicht, wenn Sie morgens zur Arbeit fahren. Wir erklären, was wirklich gilt.

Wann genau gilt die Räumpflicht?

Die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege liegt grundsätzlich bei der Kommune. In nahezu allen Städten im Großraum Duisburg – darunter Duisburg selbst, Moers, Wesel, Krefeld und Oberhausen – wird sie aber per Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger übertragen. Das heißt: Als Eigentümer eines Grundstücks haften Sie für die Sicherheit des Gehwegs vor Ihrem Haus.

Geräumt und gestreut werden muss in der Regel werktags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr, sonntags ab 9:00 Uhr. Setzt Schneefall oder Glätte später ein, muss innerhalb einer „angemessenen Frist“ – meist 30 bis 60 Minuten – reagiert werden.

Welche Streumittel sind erlaubt – und welche besser nicht?

Streusalz ist in fast allen Städten im Großraum Duisburg auf privaten Gehwegen verboten oder stark eingeschränkt. Erlaubt sind in der Regel:

  • Granulate aus Lavagranulat oder Blähton (gut auf glatten Flächen)
  • Splitt mit Körnung 1–3 mm (günstig, aber muss im Frühjahr aufgekehrt werden)
  • Sand (nur bedingt geeignet, da er bei Tauwetter wegschwimmt)

Salz ist nur in extremen Glätte-Lagen, an Treppen und Gefällen oder bei Glatteisregen zulässig – und das auch nur, weil ein milderes Mittel nicht ausreicht. Wer regelmäßig Salz streut, riskiert Bußgelder und schadet zudem Bäumen und Tieren.

Bereit?

Sie übergeben den Winterdienst dieses Jahr lieber an Profis?

Wir übernehmen Räumung, Streudienst und Dokumentation – mit einem festen Tourenplan, eigenem Streugutlager und 24/7-Bereitschaft im gesamten Großraum Duisburg.

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Wie Sie die Haftung rechtssicher an einen Dienstleister übergeben

Viele glauben, ein Anruf beim Hausmeister oder die mündliche Absprache mit dem Nachbarn reicht. Tut sie nicht. Für eine wirksame Haftungs­übertragung brauchen Sie:

  1. 1Einen schriftlichen Vertrag mit klarer Leistungsbeschreibung – Wann wird geräumt? Was wird gestreut? Was passiert nachts?
  2. 2Eine ausreichende Betriebshaftpflicht­versicherung des Dienstleisters (mindestens 3 Mio. € Personen- und Sachschäden).
  3. 3Regelmäßige Kontrolle: Auch nach Übergabe haften Sie weiterhin, wenn der Dienstleister offensichtlich versagt – z. B. der Gehweg an drei Tagen in Folge unter Schnee liegt.
  4. 4Eine lückenlose Dokumentation jeder Einsatzfahrt (Datum, Uhrzeit, Maßnahme, Streumittel).

Genau dieses Set bekommen Sie bei einem Profi-Dienstleister automatisch mitgeliefert. Wir bei Schröer Facility Services dokumentieren jeden Einsatz digital und stellen Ihnen den Bericht monatlich zur Verfügung – das ist Ihre Versicherung gegen Schadens­ansprüche.

Ihre Checkliste vor Saisonbeginn

  • Räum- und Streupflicht in Ihrer Stadt prüfen (Straßenreinigungssatzung)
  • Streumittel-Vorrat anlegen – mindestens 25 kg pro 50 m Gehweg
  • Schippe, Besen und Eiskratzer griffbereit lagern
  • Notfall-Erreichbarkeit eines Dienstleisters klären (24/7?)
  • Mieter informieren, wenn die Pflicht an sie übertragen wird
  • Versicherungs­schutz prüfen (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht)

Bereit?

Sie wollen sich darum gar nicht mehr kümmern?

Wir übernehmen den kompletten Winterdienst – inklusive Dokumentation, 24/7-Bereitschaft und Haftungs­übertragung. Anfrage in 2 Minuten, Angebot in 30 Minuten.

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Häufige Fragen

Bis wann muss morgens geräumt sein?

In den meisten Städten im Großraum Duisburg gilt: werktags bis 7:00 Uhr, sonntags und feiertags bis 9:00 Uhr. Bei Schneefall im Laufe des Tages muss innerhalb einer „angemessenen Frist“ (in der Regel 30–60 Minuten) geräumt werden.

Darf ich Streusalz auf meinem Gehweg verwenden?

In den meisten Städten ist Streusalz auf privaten Gehwegen verboten oder nur in Ausnahmefällen (Glatteisregen, Treppen, starke Gefälle) erlaubt. Greifen Sie standardmäßig zu Splitt, Lavagranulat oder Blähton.

Was kostet ein professioneller Winterdienst?

Die Kosten richten sich nach Fläche, Häufigkeit und Reaktionszeit. Für ein durchschnittliches Mehrfamilienhaus liegen die Saisonpreise erfahrungsgemäß zwischen 600 € und 1.800 €. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Festpreis-Angebot.

Jens Schröer

Über den Autor

Jens Schröer

Geschäftsführer · Schröer Facility Services

Über 20 Jahre Erfahrung im Hausmeisterservice am Niederrhein. Jens leitet das operative Geschäft und kennt jede Tour persönlich.

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