Schröer Facility Services

Reparatur

Kontrolle technischer Anlagen im Großraum Duisburg

Heizung, Aufzug, Rauchmelder, Brand­schutz­türen – an einer Immobilie gibt es viele Anlagen, deren Funktion regelmäßig sicht­geprüft werden muss. Wir übernehmen die monatlichen Kontrollen, dokumentiert und mit Eskalation bei Auffälligkeiten.

Eigentümer und Hausverwaltungen sind verpflichtet, technische Anlagen regelmäßig zu prüfen. Zertifizierte Wartungs­arbeiten (TÜV-Abnahme Aufzug, Heizungs­wartung) erfolgen durch Fach­firmen – die regelmäßige Sicht­prüfung dazwischen übernimmt der Hausmeister­service. Schröer Facility Services kontrolliert im Großraum Duisburg monatlich (oder häufiger): Aufzug-Notruf-Funktion, Heizungs­anzeigen und Druck, Rauchmelder-Test, Funktion der Brand­schutz­türen, Sichtprüfung von Lüftungs­anlagen, Kontrolle der Beleuchtung und Allgemein­strom-Sicherungen. Jede Kontrolle wird im digitalen Servicebuch dokumentiert – mit Foto und Status.

Leistungsumfang

  • Aufzug-Notruf testen (monatlich)
  • Heizungs­druck und Anzeige prüfen
  • Rauchmelder-Funktions­test
  • Sichtprüfung Brand­schutz­türen
  • Sicht­prüfung Lüftungs­anlagen
  • Allgemein­strom-Sicherungen prüfen
  • Außen­beleuchtung kontrollieren
  • Eskalation an Fach­firmen bei Auffälligkeiten

Warum Schröer Facility für Anlagenkontrolle

Monatlich kontrolliert

Ohne dass Sie als Verwaltung daran denken müssen – fester Bestandteil unseres Service.

Haftungs­sicher

Sicht­prüfungen dokumentiert – nachweisbar im Schadens­fall.

Eskalation an Fach­firma

Bei Auffälligkeiten beauftragen wir auf Wunsch direkt die Wartungs­firma.

Häufige Fragen – Kontrolle technischer Anlagen

Was ist der Unterschied zwischen Sicht­prüfung und Wartung?

Eine Sicht­prüfung ist eine regelmäßige Funktions­kontrolle (z. B. monatlich) durch geschultes Personal – ohne Eingriff in die Technik. Eine Wartung umfasst zertifizierte Eingriffe (Reinigung, Ersatz­teile, Justage) und ist Fach­firmen vorbehalten. Schröer Facility Services übernimmt die Sichtprüfung.

Müssen Rauchmelder vom Hausmeister geprüft werden?

Die jährliche Funktions­prüfung von Rauchmeldern ist gemäß DIN 14676 Pflicht. In Mietwohnungen ist meist der Vermieter oder dessen Beauftragter zuständig. Wir übernehmen diese Prüfung im Auftrag der Hausverwaltung – mit Dokumentation für jeden einzelnen Melder.

Was passiert, wenn wir bei der Kontrolle ein Problem entdecken?

Wir dokumentieren das Problem mit Foto und Beschreibung, informieren die Hausverwaltung sofort und beauftragen auf Wunsch direkt die zuständige Wartungs­firma (z. B. Aufzugs­wartung TÜV, Heizungs­bauer).

Können wir die Aufzug-Notruf-Prüfung delegieren?

Ja. Die monatliche Notruf-Prüfung darf durch geschultes Personal erfolgen. Die zertifizierte TÜV-Hauptprüfung des Aufzugs bleibt davon unberührt – diese erfolgt jährlich oder zweijährlich durch zugelassene Stellen.

Wie wird die Kontrolle dokumentiert?

Im digitalen Servicebuch – mit Datum, Mitarbeiter, geprüfter Anlage, Status (OK/Auffälligkeit) und ggf. Foto. Die Hausverwaltung kann den Status jederzeit einsehen.

Das sagen unsere Kunden

Über 200 zufriedene Kunden vertrauen unserem Service.

5.0auf Google Reviews

(Basierend auf 200 Bewertungen)

Sehr zuverlässiger Service! Das Treppenhaus wird immer pünktlich und gründlich gereinigt. Unsere Mieter sind sehr zufrieden. Klare Empfehlung!

Michael R.

Duisburg

0106

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