Wie oft muss das Treppenhaus gereinigt werden? Intervalle, Pläne und was die Mieter wirklich erwarten

„Wer fegt diese Woche eigentlich?“ – Diese Frage sollte in keinem Mehrfamilienhaus mehr gestellt werden müssen. Wer das Treppenhaus selbst per Putzplan verwaltet, kennt die Folgen: Streit, Beschwerden, ungleichmäßige Qualität. Wir zeigen, warum sich ein professioneller Reinigungsplan rechnet.
Welche Intervalle sind üblich?
Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs-Turnus, aber Vermieter müssen das Treppenhaus „in einem ordentlichen Zustand“ halten. In der Praxis haben sich folgende Intervalle bewährt:
- Mehrfamilienhaus mit 4–8 Wohneinheiten: 1× pro Woche feucht wischen, monatlich Grundreinigung
- Größere Wohnanlagen ab 12 Einheiten: 2× pro Woche feucht wischen, plus zweimonatlich Grundreinigung der Geländer und Lichtschalter
- Bürohäuser und gemischt genutzte Objekte: täglich Trockenreinigung im Eingangsbereich, 3× wöchentlich feucht im Treppenhaus
- Seniorenwohnanlagen: tägliche Sichtreinigung, 2× wöchentlich Komplettreinigung – Hygienestandard ist hier deutlich höher
Reinigung im Mietvertrag – was darf darin stehen?
Vermieter dürfen die Reinigung des Treppenhauses grundsätzlich auf die Mieter übertragen. Voraussetzung ist eine klare, transparente Klausel im Mietvertrag sowie ein verbindlicher Putzplan. In der Praxis funktioniert das nur selten zuverlässig – schon nach wenigen Monaten gibt es Streit, Lücken und unterschiedliche Qualitätsstandards.
Die meisten Vermieter im Großraum Duisburg gehen deshalb längst den umgekehrten Weg: Sie beauftragen einen externen Dienstleister und legen die Kosten als „sonstige Betriebskosten“ auf die Nebenkostenabrechnung um. Das ist nach § 2 BetrKV ausdrücklich zulässig.
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Festpreis-Angebot anfordernWie sieht ein guter Reinigungsplan aus?
Ein professioneller Reinigungsplan unterscheidet zwischen Unterhaltsreinigung, Glasreinigung und Grundreinigung. Bei Schröer Facility Services arbeiten wir nach DIN 77400 (Gebäudereinigung Wohnimmobilien) – das schafft Transparenz für Eigentümer und Mieter:
Unterhaltsreinigung (wöchentlich)
- Treppenstufen und Podeste feucht wischen
- Handläufe und Geländer entstauben
- Eingangsbereich kehren und feucht wischen
- Briefkästen und Klingeltableau abwischen
- Sichtprüfung Beleuchtung und Notausgänge
Grundreinigung (1–4× pro Jahr)
- Bodenbelag intensiv reinigen, ggf. polieren oder einpflegen
- Wände bis Handlaufhöhe abwaschen
- Heizkörper, Sockelleisten und Lichtschalter
- Fenster im Treppenhaus inkl. Rahmen
- Keller- und Speicherabgang
Fazit: Putzplan abschaffen, Streit vermeiden
Ein eigenständiger Putzplan unter Mietern klingt nach Selbstverwaltung, ist in der Realität aber meist eine Konfliktquelle. Wer langfristige Mieterzufriedenheit, einen werterhaltenden Bodenzustand und eine saubere Nebenkostenabrechnung will, beauftragt eine professionelle Reinigung – idealerweise im festen Wochenrhythmus.
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Jetzt Angebot anfordernHäufige Fragen
Darf der Vermieter die Reinigungskosten auf die Mieter umlegen?
Ja. Treppenhausreinigung gehört nach § 2 BetrKV zu den umlagefähigen Betriebskosten. Voraussetzung ist eine entsprechende Klausel im Mietvertrag und eine nachvollziehbare Abrechnung.
Reicht eine Reinigung alle zwei Wochen?
Für sehr kleine Objekte (2–4 Wohneinheiten) kann ein 14-täglicher Rhythmus genügen. Bei mehr als 6 Einheiten oder erhöhtem Außenkontakt empfehlen wir den wöchentlichen Turnus.
Was unterscheidet die Grundreinigung von der Unterhaltsreinigung?
Die Unterhaltsreinigung ist das wöchentliche „Sauberhalten“. Die Grundreinigung greift 1–4× pro Jahr und intensiviert die Reinigung mit Maschinen, Reinigung an Wänden und Fenstern – sie verlängert die Lebensdauer der Bodenbeläge erheblich.

Über den Autor
Jens Schröer
Geschäftsführer · Schröer Facility Services
Über 20 Jahre Erfahrung im Hausmeisterservice am Niederrhein. Jens leitet das operative Geschäft und kennt jede Tour persönlich.
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