Schröer Facility Services

Leistungsbereich

Winterdienst im Großraum Duisburg

Eis und Schnee sind ein Haftungs­risiko – die Räum- und Streu­pflicht greift täglich von 7 bis 20 Uhr. Wir übernehmen die Pflicht für Sie: zuverlässig, dokumentiert, 24/7 erreichbar.

In Duisburg und den Nachbar­kommunen gilt für Eigentümer und Hausverwaltungen eine strikte Räum- und Streu­pflicht (Straßen­reinigungs­satzungen). Werktags von 7–20 Uhr, Sonn- und Feier­tags ab 9 Uhr müssen Gehwege geräumt und gestreut sein. Bei Versäumnissen drohen Haftungs­ansprüche bei Personenschäden. Schröer Facility Services übernimmt diese Pflicht im gesamten Großraum Duisburg: Schneeräumung, Streudienst (Splitt oder Salz nach Vorgabe), Eisbeseitigung und 24/7-Bereitschaft. Jeder Einsatz wird zeit­gestempelt im digitalen Servicebuch dokumentiert – Ihre Haftung ist abgesichert.

Was wir abdecken

  • Schneeräumung von Gehwegen und Zufahrten
  • Streudienst mit Splitt oder Salz
  • Eisbeseitigung an kritischen Stellen
  • 24/7-Bereitschaftsdienst Dezember–März
  • Räumung in den Pflicht­zeiten (7–20 Uhr / Sonntags ab 9 Uhr)
  • Dokumentation jedes Einsatzes (Foto + Zeitstempel)
  • Vorräumung bei starkem Schneefall
  • Pflicht­zonen-Plan pro Objekt

Warum Schröer Facility für Winterdienst

Räum­pflicht erfüllt

Wir übernehmen Ihre rechtliche Pflicht – schriftlich vertraglich übertragen.

24/7-Bereitschaft

Wir starten bei Schneefall automatisch – auch nachts, auch am Wochenende.

Foto-Dokumentation

Jeder Einsatz wird per Foto und Zeitstempel im Servicebuch festgehalten.

Häufige Fragen – Winterdienst

Welche Räum­pflicht gilt in Duisburg?

In Duisburg gilt die Räum- und Streu­pflicht werktags von 7 bis 20 Uhr, Sonn- und Feiertags ab 9 Uhr (laut Straßen­reinigungs­satzung). Bei anhaltendem Schneefall ist mehrfach am Tag zu räumen. Wir übernehmen diese Pflicht inklusive Dokumentation.

Was kostet ein Winterdienst­vertrag im Großraum Duisburg?

Wir bieten Saison­pauschalen (typischer­weise Oktober bis April) – die Höhe richtet sich nach Flächen­größe und Risiko. Für ein durchschnittliches Mehrfamilien­haus beginnen die Saison­kosten ab ca. 380 € (inkl. Streu­material und Dokumentation).

Was passiert, wenn nachts Schnee fällt?

Wir überwachen die Wetterlage 24/7 und starten den Einsatz so, dass Ihre Gehwege spätestens um 7 Uhr (Sonn-/Feiertags 9 Uhr) geräumt sind. Bei anhaltendem Schneefall kommen wir mehrfach – mindestens jedoch alle 4 Stunden.

Streuen Sie Salz oder Splitt?

Standardmäßig streuen wir Splitt – Streusalz ist in vielen Kommunen des Großraums Duisburg auf Gehwegen verboten oder nur an Gefahren­stellen erlaubt. Auf Wunsch arbeiten wir mit umwelt­freundlichem Granulat oder lokal mit Salz, falls die Satzung dies zulässt.

Wie wird die Räumung dokumentiert?

Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Mitarbeiter und einem Foto im digitalen Servicebuch protokolliert. Im Schadensfall (Sturz auf nicht geräumtem Weg) ist Ihre Verkehrs­sicherungs­pflicht damit lückenlos nachweisbar.

Wer haftet bei einem Sturz trotz Winterdienst?

Wenn wir vertraglich beauftragt sind und die Pflicht­zeiten dokumentiert eingehalten haben, geht die Haftung im Schadensfall auf uns über. Schröer Facility Services ist umfassend haftpflicht­versichert.

Das sagen unsere Kunden

Über 200 zufriedene Kunden vertrauen unserem Service.

5.0auf Google Reviews

(Basierend auf 200 Bewertungen)

Sehr zuverlässiger Service! Das Treppenhaus wird immer pünktlich und gründlich gereinigt. Unsere Mieter sind sehr zufrieden. Klare Empfehlung!

Michael R.

Duisburg

0106

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