“Sehr zuverlässiger Service! Das Treppenhaus wird immer pünktlich und gründlich gereinigt. Unsere Mieter sind sehr zufrieden. Klare Empfehlung!”
Winterdienst
Streudienst im Großraum Duisburg
Streuen ist genauso pflicht wie Räumen. Wir streuen Gehwege, Zufahrten und Eingangsbereiche mit Splitt oder zulässigem Granulat – nach jeder Räumung und bei Glätte.
Auch nach der Schneeräumung bleibt häufig eine glatte Schicht zurück – durch Restschnee, Überfrieren oder Tauwasser. Schröer Facility Services übernimmt im Großraum Duisburg den Streudienst nach jeder Räumung und bei akuter Glättebildung. Wir streuen ausschließlich satzungskonform: in Duisburg und den Nachbarstädten ist auf Gehwegen meist Splitt oder abstumpfendes Granulat vorgeschrieben (Salz nur an Gefahrenstellen). Nach dem Tauwetter kehren wir den Splitt im Frühjahr wieder ab und entsorgen ihn fachgerecht.
Leistungsumfang
- Streuen mit Splitt (satzungskonform)
- Alternativ: abstumpfendes Granulat
- Streuen an Gefahrenstellen mit Salz (wo erlaubt)
- Streuen vor und nach jeder Räumung
- Streuen bei Glätte ohne Schneefall
- Frühjahrsabkehrung des Splitts
- Fachgerechte Entsorgung des Splitts
- Auffüllung der Streubehälter / Streukästen
Warum Schröer Facility für Streudienst
Satzungskonform
Wir kennen die kommunalen Vorgaben – kein Aufrütteln aus Unwissenheit.
Umweltschonend
Splitt statt Salz – auf Wunsch auch zertifiziertes Bio-Granulat.
Auch ohne Schneefall
Bei Glättebildung (Frost, Überfrieren) streuen wir auch ohne Räumung.
Streudienst in Ihrer Stadt
Wir bedienen den gesamten Großraum Duisburg. Mit einem Klick zur stadtspezifischen Seite – mit Postleitzahlen, Stadtteilen und individuellem Festpreis.
Häufige Fragen – Streudienst
Welches Streumittel ist in Duisburg auf Gehwegen erlaubt?
In Duisburg ist auf Gehwegen abstumpfendes Streumaterial (Splitt, Sand, Granulat) vorgeschrieben. Streusalz ist nur an besonderen Gefahrenstellen (z. B. steile Stufen) zulässig. Wir setzen standardmäßig Splitt ein und passen das Mittel an die Vorgaben der jeweiligen Kommune an.
Wie oft wird gestreut?
Wir streuen nach jeder Räumung sowie bei akuter Glättebildung – auch ohne Schneefall (z. B. nach Überfrieren oder Tauwasser). In den Pflichtzeiten (werktags 7–20 Uhr, Sonn-/Feiertags 9–20 Uhr) muss der Streuzustand gegeben sein.
Wird das Streumaterial gestellt?
Ja. Splitt, Granulat oder bei Bedarf Salz werden komplett von uns gestellt – inkl. Lagerung und Auffüllung der Streubehälter auf Ihrem Grundstück.
Was passiert mit dem Splitt im Frühjahr?
Im Frühjahr (typischerweise März/April) kehren wir den Splitt komplett wieder ab, sammeln ihn ein und entsorgen ihn fachgerecht über kommunale Annahmestellen.
Was kostet der Streudienst zusätzlich zur Räumung?
Bei uns ist der Streudienst standardmäßig in den Winterdienst-Saisonpauschalen enthalten – inkl. Material. Ein separater Aufschlag entfällt.
Passt auch dazu

Schneeräumung
Räumen von Gehwegen, Zufahrten und Stellplätzen – manuell und maschinell, im Pflichtzeitfenster.
Mehr erfahren
Eisbeseitigung
Eis von Gehweg, Treppe, Eingangsbereich – mechanisch entfernen, abstumpfend nachstreuen.
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Bereitschaftsdienst im Winter
24/7-Rufbereitschaft Oktober–April – Eileinsätze bei Schneefall, Glatteis und Sturm außerhalb der Saisontouren.
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Das sagen unsere Kunden
Über 200 zufriedene Kunden vertrauen unserem Service.
(Basierend auf 200 Bewertungen)
Notfall? Wir sind für Sie da – 24/7 Erreichbarkeit
Bei Schnee, Rohrbrüchen oder Notfällen.
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Lisa Mustermann
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